Ein großes Kompliment an die Mühltaler Bürger: Die Aktion „Herzenswünsche“ wurde sofort erkannt, als was sie wirklich ist: Eine moralinsaure Aktion der Querdenker, die auf dem Rücken der Kinder ihre krude Botschaft durchs Land tragen wollen. Wie der Wolf im Schafspelz wird da ganz lieb formuliert „Wir möchten den Kindern mit der Aktion „Herzenswünsche“ eine Stimme geben in dieser schweren Zeit! Kinder sind unsere Zukunft.“
Es geht den Leuten nicht um die Kinder. Die werden instrumentalisiert zur Durchsetzung von Einstellungsfragen. Kürzlich hatten wir die Plakataktion an den Bänken an der Schule am Pfaffenberg, die gegen das Tragen von Masken in der Schule aufriefen. In verschiedenen Gerichtsverfahren versuchen die Initiatorinnen der Aktion „Herzenswünsche“ gerichtlich die Maskenpflicht für Kinder zu verhindern. Nun also die Demonstration mit Schuhen, die vielleicht eine Parallele der Corona-Einschränkungen an die schlimmen Bürgerrechtseinschränkungen in der Zeit des Nationalsozialismus darstellen sollen.
Lehrer und Eltern leisten viel in dieser harten Corona-Zeit. Das ist bewundernswert. Mit der englischen Variante werden jetzt auch viele Kinder infiziert. Viele Lehrer in Mühltal haben noch keinen Impf-Schutz. Das ist der eigentliche Skandal, dass diejenigen, die sich um die Kinder aktiv kümmern, von ihrem Arbeitgeber im Stich gelassen werden. Jetzt noch gegen das Maskentragen in der Schule zu demonstrieren – was soll unseren Lehrern noch alles zugemutet werden?
In einem Facebook-Kommentar wurde gesagt: „Vielen Dank an die Gemeinde, dass sie Manches nicht hinterfragt oder durchschaut.“ Ich finde diese Frage schon berechtigt. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass die Gemeinde aufgrund des Grundrechtes auf Demonstrationsfreiheit den Platz vor dem Rathaus zur Verfügung stellen musste, nachdem die Polizei keine Einwände gegen die Demonstration hatte. In der Tat ist das wohl eine Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Februar 2011, in dem das Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit bei öffentlichen Eigentum über das Hausrecht gestellt wird. (Urteil zur Zulässigkeit von Demonstrationen der Flughafengegner in den öffentlichen Räumen des Flughafens)
Das Rathaus muss gesellschaftspolitisch neutral sein! Aus der Zulassung der unliebsamen Demonstration durch das Ordnungsamt der Gemeinde auf eine wohlwollende Unterstützung zu schließen, ist nach unserer bisherigen Prüfung weder inhaltlich zutreffend noch rechtlich zulässig. Aber wir wollen trotzdem prüfen lassen, ob die Gemeinde eine Chance hat, jegliche Art von Versammlungen und/oder Demonstrationen auf dem Rathausgelände zu verhindern.