Bürgerbegehren gegen die Wohnbebauung am Bahnhof laut Verwaltungsgericht nicht zulässig

Die Gemeindevertretung hat auf der Basis von zwei juristischen Gutachten entschieden, dass das Bürgerbegehren gegen die Bahnhofsbebauung nicht zulässig sei, da die Initiative irreführende Behauptungen aufgestellt habe. Darauf haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens sich an das Verwaltungsgericht Darmstadt gewandt. Das hat nun entschieden: „Das streitgegenständliche Bürgerbegehren geht in der Begründung von falschen Tatsachen aus.“. Die Entscheidung der Gemeindevertretung war korrekt. Der Beschluss des Gerichtes ist unten zu Ihrer Information angefügt.

Die Initiatoren sind vor allem an einem nicht ausreichend dargestellten Kostendeckungsvorschlag gescheitert. Die FDP bedauert, dass erneut ein Initiative aufgrund unzureichender rechtlicher Vorbereitung nicht zulässig war. Das hätte nicht sein müssen. Recht muss jedoch Recht bleiben.

Die FDP hätte wie bei der Bebauung am Dornberg eine inhaltlich zutreffende Bürgerbefragen begrüßt. Die Freien Demokraten sind weiterhin gegen die Wohnbebauung am Bahnhof. Sie sehen das Gelände als idealen Standort für einen Gewerbepark insbesondere für innovative junge Unternehmen (Start Ups) an und werden sich gegen eine Wohnbebauung und für einen Gewerbepark einsetzen.

Über den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt kann beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt werden. Wir hoffen sehr, dass die Initiative diesen Weg nicht beschreitet, da bei solchen Verfahren die Kosten beider Seiten vom Steuerzahler gezahlt werden müssen. Die Frage der Bahnhofsbebauung kann aus unserer Sicht nicht juristisch, sondern nur politisch entschieden werden.

Verwaltungsgericht-DA

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